Wurde Ihr Baum durch eine Drittperson beschädigt? Eine vom Bund Schweizer Baumpflege herausgegebene Richtlinie zur Schadenersatzberechnung bei Gehölzen ermöglicht eine genaue Berechnung des verursachten Schadens an Ihrem Baum. Mit einem Bundesgerichtsentscheid vom 19.01.2001 erkennt die Schweizer Rechtsprechung dieses Berechnungsmodell an. Eine Schadenersatzberechnung setzt baumpflegerisches Fachwissen voraus.